Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Talentverbund GbR – Personalvermittlung internationaler Fachkräfte und
Auszubildender
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote
zwischen der Talentverbund GbR (nachfolgend „Vermittler“) und deren Kunden
(Unternehmen) im Rahmen der Personalvermittlung von internationalen Fachkräften und
Auszubildenden nach Deutschland.
§2 Vertragsgegenstand
Die Talentverbund GbR vermittelt internationale Fachkräfte und Auszubildende an
deutsche Unternehmen.
Die Vermittlung umfasst die Rekrutierung, Auswahl und Präsentation geeigneter
Kandidat:innen.
Es wird kein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zwischen dem Vermittler und den
vermittelten Fachkräften oder Auszubildenden geschlossen.
Die Talentverbund GbR vermittelt ausschließlich im Einklang mit dem „Employer-Pays-
Prinzip“. Das bedeutet, dass sämtliche Vermittlungsgebühren und -kosten grundsätzlich
vom suchenden Unternehmen (dem Arbeitgeber) getragen werden. Bewerber:innen und
Auszubildende entstehen durch die Vermittlungstätigkeit keine Gebühren oder versteckten
Kosten.
§3 Leistungen des Vermittlers
Identifikation und Vorauswahl geeigneter Bewerber:innen und Auszubildender nach den
Anforderungen des Kunden.
Unterstützung im Bewerbungsprozess, ggf. inklusive Beratung zu Visa-, Anerkennungs- und
Einreiseverfahren.
Organisation von Vorstellungsgesprächen (online oder vor Ort).
Übermittlung von relevanten Unterlagen an den Kunden nach Zustimmung der
Bewerber:innen bzw. Auszubildenden.
§4 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu offenen Stellen und
Ausbildungsplätzen sowie den jeweiligen Anforderungen zu machen.
Im Falle einer Anstellung oder eines Ausbildungsbeginns verpflichtet sich der Kunde, den
Vermittler unverzüglich zu informieren.
Der Kunde behandelt alle erhaltenen Bewerbungsunterlagen streng vertraulich.
§5 Vergütung
Die Vergütung für die Vermittlungsleistung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten
Vermittlungspauschale.
Die Vergütung wird fällig mit Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags zwischen
dem Kunden und dem vermittelten Bewerber bzw. der Bewerberin.
Erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung eines Kandidaten oder einer
Kandidatin eine Einstellung oder ein Ausbildungsbeginn, gilt die Vermittlung als erfolgreich
und ist vergütungspflichtig.
Die Talentverbund GbR handelt nach dem „Employer-Pays-Prinzip“. Jegliche
Vermittlungsgebühren werden ausschließlich dem auftraggebenden Unternehmen
(Arbeitgeber) in Rechnung gestellt. Bewerber:innen und Auszubildende werden zu keiner
Zeit zur Zahlung von Vermittlungsentgelten oder Gebühren verpflichtet.
§6 Gewährleistung und Haftung
Die Talentverbund GbR übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Vermittlung oder den
Bestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.
Eine Haftung für Schäden, die durch vermittelte Kandidat:innen oder Auszubildende
verursacht werden, ist ausgeschlossen.
Die Haftung der Talentverbund GbR besteht nur, wenn ein Schaden vorsätzlich oder durch
grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für einfache Fehler oder leichte Nachlässigkeiten
wird keine Haftung übernommen. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn
offensichtliche Risiken ignoriert werden – etwa wenn Bewerber:innen ohne Überprüfung
ihrer Qualifikationen vermittelt werden.
§7 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der
Talentverbund GbR.
Alle Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des BDSG.
§8 Rücktritt & Vertragsbeendigung
Beide Parteien können den Vermittlungsauftrag jederzeit schriftlich kündigen.
Bereits entstandene Leistungen bleiben davon unberührt.
§9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt deutsches Recht.
§10 Sprachkursangebot für Bewerber:innen und Auszubildende
Die Talentverbund GbR bietet Bewerber:innen und Auszubildenden die Möglichkeit, an
einem vorbereitenden Sprachkurs teilzunehmen, um die Integration in den deutschen
Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsbetrieb zu erleichtern.
Die Teilnahme am Sprachkurs ist freiwillig, kann jedoch als Voraussetzung für bestimmte
Vermittlungen empfohlen oder vorausgesetzt werden.
Der Sprachkurs findet vollständig online statt und wird über eine geeignete digitale
Plattform durchgeführt.
Die Kosten des Sprachkurses können – je nach vertraglicher Vereinbarung –
a) vollständig durch die Bewerber:innen bzw. Auszubildenden getragen werden,
b) teilweise oder vollständig vom vermittelnden Unternehmen übernommen werden,
c) durch öffentliche Fördermittel unterstützt werden.
Der Umfang, die Dauer sowie das Sprachniveau (z. B. A1 bis B2) des Kurses werden vor
Kursbeginn individuell festgelegt.
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist ausgeschlossen, sofern keine
besonderen Umstände (z. B. Visaablehnung, Krankheit mit Nachweis) vorliegen.
Die Talentverbund GbR haftet nicht für den Lernerfolg oder die sprachliche Entwicklung
der Teilnehmer:innen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Organisation des Kurses.